AGBs

Rahmenbedingungen



Abholung und Auslieferung:  Montag bis Freitag außer Feiertage 
Auftragsannahme:

Abholung:
24 Std. 365 Tage

Mo.-Fr. bis 17:00 Uhr für den nächsten Arbeitstag. Ohne Garantie, Bundesweite Zustellung 97%
Samstags und Sonntags erfolgt keine Abholung.
Abholversuch:  nur einer.  
Zustellversuche:  bis zu 2 Anfahrten bei Nicht antreffen.  
Regelpaketlaufzeit:  Zu 97% 1 Tag innerhalb von Deutschland 
Transportversicherung:  Bis 510 EUR nur für Verlust;
max. Höherversicherung:  4.000 EUR.  
Maximallänge:  270 cm. ab 120 cm - 270 cm Aufpreis 10 € 
Maximales Gurtmaß:  330 cm.  
Das Gurtmaß errechnet sich aus:  1x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe 
Beispiel Paket 70 cm x 40 cm x 30 cm:  Gurtmaß: 1x70 + (2 x 40) + (2 x 30) = 210 
Entstehung des Paketentgelts:  Das Paketentgelt wird fällig mit der Beauftragung. Sollte das Paket nach ein- bzw. zweimaligem Versuch (Abholauftrag durch IBPC ) nicht abgeholt oder ausgeliefert werden können, ist das Paketentgelt trotzdem fällig. Eine Stornierung/änderung von Aufträgen ist nicht möglich. In Ausnahmefällen bis maximal vier Arbeitstage vor dem Ausführungsdatum möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Service. 

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jeweiligen Logistikunternehmen und IBPC:



  • die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer/Subunternehmer
  • den Umschlag und die Zustellung Ihrer Sendungen weltweit.


  • Die Abholung der Paketsendungen erfolgt bei Beauftragung bis spätestens 18:00 Uhr in der Regel am nächsten Werktag in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr, Samstags keine Abholung oder Zustellung im Standard möglich nur im Express mit Mehrkosten möglich. Lieferfristen sind im Standard nicht vereinbart. Die Auslieferung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag,

    A-1)
    Die Abholung der Paketsendungen erfolgt bei Online-Beauftragung bis spätestens 24:00 Uhr in der Regel am nächsten Werktag in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr. Die Zustellung erfolgt am nächsten Tag, Versichert und Onlineverfolgung.


    B.
    Die Abholung der Speditionssendung (Deutschland) erfolgt bei Beauftragung bis spätestens 15:00 Uhr am nächsten tag. Samstags Abholung ist bei Speditionssendungen Standard nicht möglich. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag deutschlandweit.

    Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je Sendung, je nachdem welches Gewicht höher ist. Beispiel Berechnung des Volumengewichts * Volumengewicht der Sendung = (Länge X Breite X Höhe X ./. durch 6000)= *Volumenversandgewicht für deutschlandweite Speditionssendungen.

    1. Serviceleistungen von
    Über IBPC werden verschiedenste Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können. Wir Vermittlungen von logistischen Dienstleistungen weltweit an.

    Unsere Produkte :
    1.1 Paketdienst
    nach ADSp, jeweils neuster Fassung.:
    ONE DAY National Speditionsversand Standard nach ADSp, jeweils neuster Fassung.
    Wir stellen Ihre uns übergebenen Sendungen von heute auf morgen bundesweit zu, Mit unserem Versandpartner. Zustellquote von 98% am nächsten tag deutschlandweit. Lieferzeiten werden von uns ständig überwacht und kontrolliert.
    Sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Transportdienstleistung können Sie Onlineverfolgen und die Bestätigung Ausdrucken.

    2. Ablauf der Serviceleistungen
    2.1. Standard Paket / Spedition
    Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt die Paket-, oder Speditionsabholung Standard mit dem/n vorbereiteten Versandaufkleber/n, wie unter Punkt A + B beschrieben. Sie als Auftraggeber kennzeichnen Ihre Versandpakete nach der laufenden Nr. Ihres Versandauftrages mit Empfängernachnamen verwechslungssicher. Für Sie als Versender so wie Ihrem Empfänger ist es möglich über die von IBPC. erteilte Auftragsnummer ein Tracking der Sendung auf den Websites von www.business-post-center.de IBPC oder www.paketzeit.de. durchzuführen.

    Falls ein Paket auf Grund von Unterschreitung/Überschreitung der Maximalmaße oder des Maximalgewichts als Sperrgut transportiert werden muss, ist IBPC. berechtigt, eine Nachgebühr von 28,00 Euro zzgl. 19% MwSt. zu erheben. Alle anderen Maße und Gewichte, die die in der oben genannten Maß- und Gewichtseinheiten überschreiten, werden als IBPC Speditionsversand Standard versendet und es wird die Speditionspreisliste für die Versandkosten als verbindlich vereinbart zugrunde gelegt.

    4.2 IBPC Speditionsversand Standard nach ADSp
    Angenommen werden alle Sendungen bis zu einer maximalen Höhe von 2,10m, einer maximalen Länge von 3,50m, einer maximalen Breite von 2,40m und einem maximalen Einzel Gewicht bis 1.000 kg Einzelgewicht. Bei Sendungen die diese Maß- und Gewichts angeben überschreiten, fallen für den Transport über den oben genannten Massen und Gewichte zusätzliche Kosten für den Versand, die Beladung und Endladung an, die Ihnen nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt werden.

    Für den Versand von Paletten bis zur folgenden Größe von 1,20m x 1,20m x 2,10m und einem Gesamtgewicht von 1.000 Kg werden keine Ladehilfen benötigt und der Versand erfolgt zu den in der Preisliste aufgeführten Versandpreisen.

    4.3 IBPC Speditionsversand Standard nach ADSp, jeweils neuster Fassung
    Angenommen werden die Sendungen, die in Form von Kartons sowie Einweg- und Europaletten die oben genannten Maße nicht überschreiten dürfen. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je Sendung, je nachdem welches Gewicht höher ist.

    Ist das Transportgut nicht durch eine Person tragbar, oder ist das Versandstück auf Rollen oder sehr fragil, so ist zwingend die Verwendung einer Einweg- oder Europalette notwendig. Die Sendung wird ebenerdig von der ersten verschlossenen Tür des Versenders bis zur ersten ebenerdig verschlossenen Tür des Empfängers transportiert, wobei die eingesetzten Speditionen lediglich dazu verpflichtet sind, das Transportgut frei Ladefläche zu übernehmen.

    Entstehen Mehrkosten in der Abholung oder Zustellung durch zusätzliche Tragearbeiten oder sonstige Umstände, so ist IBPC. das Recht eingeräumt die Mehrkosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Hierfür wird ein Stundensatz von 46,00 Euro pro Mann zzgl. 19% MwSt. berechnet.

    4.4 IBPC. Transportversicherung
    Die IBPC deckt bei den ausführenden Systempartnern eine Transportversicherung für Verlust des Versandgutes von 5,00€ je Kg bei Speditionssendungen, bis maximal 500,00€ Versicherungssumme, ab. Speditionssendungen die unverpackt/ungenügend (z.B. nur mit Folie eingeschlagen), zur Versendung gelegen sind nicht versichert, auch wenn eine Zusatzversicherung /Höherversicherung gewählt wurde.

    Wertpakete bis 50.000€ Versicherung auf Anfrage möglich.

    Auf Kundenwunsch Zusatzversicherung zugunsten des Auftraggebers und auf seine Kosten. Transportversicherung eine Warenwertversicherung bis zu einer Höhe von 100.000,00 € bei Spedition und 40.000 bei Paket. Die Höher Versicherung ist jederzeit durch die Wertangabe des Versandgutes mit 2‰ (deutschlandweit) und 3‰ (weltweit)Versicherungssumme von Versandwert gegen Aufpreis möglich.

    4.5 Bei der Paketsendung bis 70 Kg
    liegt die Versicherungssumme bei 510,00€ nur gegen Verlust. Die Höher Versicherung ist jederzeit durch die Wertangabe des Versandgutes durch eine Zuzahlung von 1,7 % Paketsendung bis zu 10.000€ Versicherungssumme von Versandwert gegen Aufpreis möglich. Wertpakete können bis 50.000€ Versichert werden, Sonderauftrag möglich. Der Weisungen des Absenders/Auftraggebers,  mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese im „Leistungsverzeichnis und Preis“ festgelegter Form für die vom Absender/Auftraggeber gewählte Versandform angeboten wird.
    Bei der Versandart Paketversand Standard, gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit der der Wahl einer Weisung(z.B. nicht Stürzen, Hier Oben, Nicht Belasten usw.).
    Der Absender/Auftraggeber wird seine Sendung/en ausreichend kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keinerlei Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen darf. Er wir vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige Identifikation ermöglicht. Der Absender/Auftraggeber wird die Sendung/en so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch unseren Logistik-Partner und Dritten keine Schäden entstehen.

    Der Absender/Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für Folgen, die aus einem  - auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB -  unzulässigen Versandgütern resultieren. Der Absender/Auftraggeber stellt IBPC und seine Partner Von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.

    Jede Flasche ist einzeln verpackt und zusätzlich durch einen Umkarton geschützt zu versenden. Nur so erfüllen Sie unsere Transportbedienungen. Werden Flaschen versendet die nicht in einem PTZ zugelassen Karton versendet werden wird bei einer Beschädigung ein Transportschadenanspruch wegen unzulässiger Verpackung durch die Transportversicherung abgelehnt. 

    5.4 Innenverpackung
    Die beste Außenverpackung nützt nichts, wenn sich deren Inhalt selbst zerstört. Daher sollten die einzelnen Gegenstände gut gegeneinander gesichert sein. Druck- und bruchempfindliche Gegenstände sollten nicht an anderen Inhaltsstücken anliegen. Sie sollten auch nicht unmittelbar an der Außenwand liegen.
    Es müssen immer innere Hohlräume ausgefüllt werden, um so das Verrutschen der einzelnen Versandgegenstände zu verhindern. Wenn Sie Verpackungschips verwenden, rütteln Sie immer nach dem ersten Füllen etwas an der Sendung, um die sich neu gebildeten Hohlräume wieder aufzufüllen. Als Polstermaterialien eignen sich verschiedene Stoffe: Rollenwellpappe, Wellpappe, Schaumkunststoffe, Luftpolsterfolie Verpackungschips.

    Denken Sie immer daran: eine hochwertige Versandaußenverpackung kann die fehlende Polsterung leider nicht ersetzen.

    5.5 Sicherer Verschluss
    Auch das Verschluss Material muss den Anforderungen des Transports angemessen sein. Geeignet sind z.B. selbstklebende Packbänder aus Kunststoff mit einer handelsüblichen Breite von mindestens 5 cm. Darüber hinaus gibt es auch Nassklebebänder mit aufgelegtem Verstärkungsfaden oder Verstärkungsgewebe. Achten Sie darauf das Sie kein Malerkrepp, kein Büroklebeband, kein Isolierband und keine Papieretiketten zum verkleben verwenden. Diese Materialien besitzen weder die nötige Reißfestigkeit noch die benötigte Klebkraft.

    5.4 Verpackungsform beim Paketversand:
    Die Außenverpackung muss eine Quaderform haben und darf nicht über den zulässigen Maßen liegen: 120x60x60cm!
    Die Außenverpackung darf nicht aus Kunststofffolie oder mit Kunststofffolie eingewickelt sein, sollten Sendungen mit dieser
    Außenverpackung von Ihnen abgeliefert werden, werden Ihnen 25,0 Euro zzgl. gültiger MwSt. zu den normalen Versandpreis
    berechnet, für die Sperrgut Beförderung.


    Ausgeschlossen von der Annahme durch den beauftragten Paketdienst bzw. durch die beauftragte Spedition sind unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, Temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.

    5.6 Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen:

    Sendungen an Empfänger in einer Gemeinschaftseinrichtung (Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern, Hotels, Versicherungsgesellschaften, Werke) können an einer von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragten befreiend zugestellt werden.   

    Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen.

    Sollten wir Ihre Paketsendung nicht übergeben können, wird eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten des Empfängers hinterlassen.
    Dass eine Paketsendung bei seiner Poststelle (mit Ortsangabe) hinterlegt
    wurde. Die Sendung wird dort vor Ort 7 Arbeitstage zur Abholung bereit gehalten. Nach dem Ablauf der Lagerfrist wird die nicht abgeholte Sendung
    an den Absender zurück gesendet.

    Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in ordnungsgemäßem und unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.

    Auch ist es nicht mehr möglich nach Erteilung (Unterschreiben der Empfangsbescheinigung) einen Schadenersatzanspruch gegenüber IBPC geltend zumachen. Da mit der Leistung der Unterschrift eindeutig die Mangelfrei Anlieferung bestätigt wurde.

    6. Anmeldung, Sperrung, Widerruf und Kündigung
    6.1  Anmeldung
    IBPC. steht nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen mit einem deutschen Bankkonto offen. Insbesondere Minderjährige dürfen IBPC nicht nutzen. Um sämtliche Funktionalitäten von IBPC nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden und diese AGB im vollen Umfang akzeptieren. Der Nutzer ist verpflichtet den Lastschrifteneinzug seiner fälligen Versandrechnungen der IBPC zu erteilen. Sollte dies durch den Nutzer nicht geschehen, werden 16,00 € zzgl. gültiger MwSt. für jede Versandrechnung fällig.
    .
    Jedoch ist jeder er Nutzer nach der erteilten Kündigung verpflichtet alle offen Leistungen/Rechnungen bei IBPC und deren Partner zu begleichen. Erst wenn das Nutzerkonto ausgeglichen ist, wir die Kündigung wirksam.

    7. Störung bei Abholung hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes dem Auftraggeber 25,00 Euro zzgl. 19% MwSt. pro Abholversuch, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des Abholfahrers 25,00 Euro zzgl. 19% MwSt. / Stunde in Rechnung zu stellen. Nach dreimaligem erfolglosem Abholversuch beim Versender wird der Beförderungsauftrag seitens IBPC und deren Partner in jedem Fall storniert und muss einen neuen Auftragerteilen. Die erfolglosen Abholfahrten gemäß dieser AGB dem Auftraggeber berechnet.
    Der Versender verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketabholdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu stellen. Ist die Sendung nicht versandfertig bei dem Abholtermin und muss der Systempartner einen neuen Abholtermin mit dem Versender ausmachen, so ist IBPC und deren Partner berechtig für den erneuten Abholtermin 30,00 € zzgl. gültiger MwSt. bei einer Speditionssendung und 4.- € zzgl. gültiger MwSt. bei einer Paketsendung zu berechnen.

    8. Haftung
    Grundsätzlich haftet IBPC nicht für Schäden, die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder ungenügender Kennzeichnung des Gutes, durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass IBPC und deren Partner. eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung von IBPC. scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Transportschadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt. Die Versicherung bezieht sich nur gegen Verlust.
    Für Schäden, unmittelbar wie mittelbar, einschließlich entgangenem Gewinn, die von IBPC. oder Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung. Für Störungen der Online-Verbindung, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Internetzugang zu IBPC. vorübergehend nicht möglich ist, haftet IBPC. nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    IBPC. übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes. Eine Beförderungspflicht besteht vorbehaltlich der Einzelbestätigung eines Einzelversendungsauftrages nicht.

    Für den Inhalt der Sendung selbst, die von IBPC. zu keinem Zeitpunkt kontrolliert wird, übernimmt IBPC. keinerlei Haftung. IBPC. übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte bzw. mittelbare Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen resultieren.

    Nachdem IBPC. sich für die Durchführung der Transporte selbständiger Systempartner/bedient, besteht eine Haftung grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach nur in soweit, als die Spediteure entsprechend den ADSp, jeweils neuster Fassung, und Ihren eigenen AGB IBPC. gegenüber haften.

    IBPC haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Dies gilt unabhängig davon, ob IBPC Vor der Annahme der Sendung auf das Risiko eines Schadens hingewiesen wurde, da besondere Risiken vom Absender/Auftraggeber versichert werden können. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. IBPC ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. IBPC Haftet mangels Beförderungsvertrages ferner nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Verbotsgütern.

    Die Haftung von IBPC bei Speditionssendungen, für Güterschäden ist auf den zwischen Absender/Auftraggeber und Empfänger auf 5,00 € je angemeldeten Versandgewicht begrenzt.  Es besteht die Möglichkeit bei Abschluss einer zusätzlichen (kostenpflichtigen) Transportversicherung diesen Versicherungswert zu erhöhen.

    Soweit IBPC Verpackungsempfehlungen erteilt, bzw. im IBPC Shop Verpackungsmaterial verkauft wird, beziehen sich diese Empfehlungen auf Transportgüter allgemeiner Art. Je nach konkreter Beschaffenheit des Transportgutes können andere oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch den Versender erforderlich sein.

    9. Haftung bei Inanspruchnahme der Sicherungsleistung
    IBPC haftet im Übrigen für Verlust und Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertraglichen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen bis maximal 500,00€, es sei den eine Höherversicherung wurde ausdrücklich vereinbart. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen).  Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt.

    Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht abgedeckt:
    1. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
    2. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne Absatz: 5.5 und 5.6 enthalten.
    3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalles vom Absender/Auftraggeber verursacht worden sind.  reiner Quittung\" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

    11. Schadensanzeige
    Die Abwicklung eines Schadensfalles kann nur erfolgen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige innerhalb von 5 Tagen bei IBPC eingereicht wird. Dies kann vorab als E-Mail erfolgen. Nach Eingang einer Schadensmeldung setzt sich IBPC sofort mit dem Empfänger in Verbindung (per E-Mail oder telefonisch) und gibt die weitere Vorgehensweise der zu erstellenden Schadensmeldung bekannt. Der Empfänger hat die von IBPC gemachten Schadensmeldungsangaben innerhalb von 5 Tagen zu befolgen und eine Schadensniederschrift vor Ort zu stellen. Ein entstandener Transportschaden entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht der Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein Totalverlust der Sendung. Die Schadensregulierung erfolgt erst wenn die in Anspruch genommen Versicherung den Transportschaden an IBPC. ausgezahlt hat, bei Scheckzahlung erfolgt die Auszahlung erst nach ablauft der Einlösungsfrist von 7 Tagen. Die Bearbeitungszeit eines Transportschadens kann in einzeln Fällen bis zu 6 Monaten in Anspruch nehmen.

    12. Datenschutz/Datenschutzerklärung
    Der jeweilige Nutzer erklärt sich mit Überlassung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erteilung eines Versandauftrages ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verändert und entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes genutzt werden können IBPC. garantiert, dass die anfallenden Daten ausschließlich für den Betrieb notwendigen Zweck gespeichert werden. Die Daten können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder gelöscht werden.

    13. Haftungsfreizeichnung von IBPC.
    Der Kunde verpflichtet sich, IBPC. von jeglichen Ansprüchen einer dritten Partei freizustellen, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von IBPC. durch den Kunden resultieren.

    14. Sonstige Bedingungen
    IBPC. vernichtet alle Versand- und Auftragsbeläge nach 60 Tagen. Darüber hinaus bewahrt IBPC. keine Versand- oder Auftragsdaten auf. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von IBPC. resultieren, ist Iserlohn. Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Serviceleistung von IBPC ist das Deutsche Recht.


    Ansprüche aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von IBPC. sind innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

    15. Salvatoresche Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.