AGBs
Abholung und Auslieferung: | Montag bis Freitag außer Feiertage |
Auftragsannahme: Abholung: |
24 Std. 365 Tage Mo.-Fr. bis 17:00 Uhr für den nächsten Arbeitstag. Ohne Garantie, Bundesweite Zustellung 97% Samstags und Sonntags erfolgt keine Abholung. |
Abholversuch: | nur einer. |
Zustellversuche: | bis zu 2 Anfahrten bei Nicht antreffen. |
Regelpaketlaufzeit: | Zu 97% 1 Tag innerhalb von Deutschland |
Transportversicherung: | Bis 510 EUR nur für Verlust; |
max. Höherversicherung: | 4.000 EUR. |
Maximallänge: | 270 cm. ab 120 cm - 270 cm Aufpreis 10 € |
Maximales Gurtmaß: | 330 cm. |
Das Gurtmaß errechnet sich aus: | 1x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe |
Beispiel Paket 70 cm x 40 cm x 30 cm: | Gurtmaß: 1x70 + (2 x 40) + (2 x 30) = 210 |
Entstehung des Paketentgelts: | Das Paketentgelt wird fällig mit der Beauftragung. Sollte das Paket nach ein- bzw. zweimaligem Versuch (Abholauftrag durch IBPC ) nicht abgeholt oder ausgeliefert werden können, ist das Paketentgelt trotzdem fällig. Eine Stornierung/änderung von Aufträgen ist nicht möglich. In Ausnahmefällen bis maximal vier Arbeitstage vor dem Ausführungsdatum möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Service. |
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jeweiligen Logistikunternehmen und IBPC:
Die
Abholung der Paketsendungen erfolgt bei Beauftragung bis spätestens
18:00 Uhr in der Regel am nächsten Werktag in der Zeit von 9:00
bis 18:00 Uhr, Samstags keine Abholung oder Zustellung im Standard
möglich nur im Express mit Mehrkosten möglich.
Lieferfristen sind im Standard nicht vereinbart. Die Auslieferung
erfolgt in der Regel am nächsten Werktag,
A-1)
Die
Abholung der Paketsendungen erfolgt bei Online-Beauftragung bis
spätestens 24:00 Uhr in der Regel am nächsten Werktag in
der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr. Die Zustellung erfolgt am
nächsten Tag, Versichert und Onlineverfolgung.
B.
Die Abholung der Speditionssendung (Deutschland) erfolgt bei
Beauftragung bis spätestens 15:00 Uhr am nächsten tag.
Samstags Abholung ist bei Speditionssendungen Standard nicht möglich.
Die
Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag
deutschlandweit.
Zur Abrechnung kommt entweder das
tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je
Sendung, je nachdem welches Gewicht höher ist. Beispiel
Berechnung des Volumengewichts * Volumengewicht der Sendung = (Länge
X Breite X Höhe X ./. durch 6000)= *Volumenversandgewicht für
deutschlandweite Speditionssendungen.
1. Serviceleistungen
von
Über IBPC werden verschiedenste
Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt, wobei die
Auftraggeber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können.
Wir Vermittlungen von logistischen Dienstleistungen weltweit an.
Unsere Produkte :
1.1 Paketdienst
nach ADSp, jeweils neuster
Fassung.:
ONE DAY National Speditionsversand Standard nach ADSp,
jeweils neuster Fassung.
Wir stellen Ihre uns übergebenen
Sendungen von heute auf morgen bundesweit zu, Mit unserem
Versandpartner. Zustellquote von 98% am nächsten tag
deutschlandweit. Lieferzeiten werden von uns ständig überwacht
und kontrolliert.
Sind sämtliche Voraussetzungen für
die Durchführung der Transportdienstleistung können Sie
Onlineverfolgen und die Bestätigung Ausdrucken.
2. Ablauf
der Serviceleistungen
2.1. Standard Paket / Spedition
Nach
Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt die Paket-, oder
Speditionsabholung Standard mit dem/n vorbereiteten
Versandaufkleber/n, wie unter Punkt A + B beschrieben. Sie als
Auftraggeber kennzeichnen Ihre Versandpakete nach der laufenden Nr.
Ihres Versandauftrages mit Empfängernachnamen
verwechslungssicher. Für Sie als Versender so wie Ihrem
Empfänger ist es möglich über die von IBPC. erteilte
Auftragsnummer ein Tracking der Sendung auf den Websites von
www.business-post-center.de IBPC oder www.paketzeit.de.
durchzuführen.
Falls
ein Paket auf Grund von Unterschreitung/Überschreitung der
Maximalmaße oder des Maximalgewichts als Sperrgut transportiert
werden muss, ist IBPC. berechtigt, eine Nachgebühr von 28,00
Euro zzgl. 19% MwSt. zu erheben. Alle anderen Maße und
Gewichte, die die in der oben genannten Maß- und
Gewichtseinheiten überschreiten, werden als IBPC
Speditionsversand Standard versendet und es wird die
Speditionspreisliste für die Versandkosten als verbindlich
vereinbart zugrunde gelegt.
4.2 IBPC Speditionsversand
Standard nach ADSp
Angenommen werden alle Sendungen bis zu einer
maximalen Höhe von 2,10m, einer maximalen Länge von 3,50m,
einer maximalen Breite von 2,40m und einem maximalen Einzel Gewicht
bis 1.000 kg Einzelgewicht. Bei Sendungen die diese Maß- und
Gewichts angeben überschreiten, fallen für den Transport
über den oben genannten Massen und Gewichte zusätzliche
Kosten für den Versand, die Beladung und Endladung an, die Ihnen
nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt werden.
Für
den Versand von Paletten bis zur folgenden Größe von 1,20m
x 1,20m x 2,10m und einem Gesamtgewicht von 1.000 Kg werden keine
Ladehilfen benötigt und der Versand erfolgt zu den in der
Preisliste aufgeführten Versandpreisen.
4.3 IBPC
Speditionsversand Standard nach ADSp, jeweils neuster
Fassung
Angenommen werden die Sendungen, die in Form von Kartons
sowie Einweg- und Europaletten die oben genannten Maße nicht
überschreiten dürfen. Zur Abrechnung kommt entweder das
tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je
Sendung, je nachdem welches Gewicht höher ist.
Ist das
Transportgut nicht durch eine Person tragbar, oder ist das
Versandstück auf Rollen oder sehr fragil, so ist zwingend die
Verwendung einer Einweg- oder Europalette notwendig. Die Sendung wird
ebenerdig von der ersten verschlossenen Tür des Versenders bis
zur ersten ebenerdig verschlossenen Tür des Empfängers
transportiert, wobei die eingesetzten Speditionen lediglich dazu
verpflichtet sind, das Transportgut frei Ladefläche zu
übernehmen.
Entstehen Mehrkosten in der Abholung oder
Zustellung durch zusätzliche Tragearbeiten oder sonstige
Umstände, so ist IBPC. das Recht eingeräumt die Mehrkosten
an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Hierfür wird ein
Stundensatz von 46,00 Euro pro Mann zzgl. 19% MwSt. berechnet.
4.4
IBPC. Transportversicherung
Die IBPC deckt bei den ausführenden
Systempartnern eine Transportversicherung für Verlust des
Versandgutes von 5,00€ je Kg bei Speditionssendungen, bis maximal
500,00€ Versicherungssumme, ab. Speditionssendungen die
unverpackt/ungenügend (z.B. nur mit Folie eingeschlagen), zur
Versendung gelegen sind nicht versichert, auch wenn eine
Zusatzversicherung /Höherversicherung gewählt wurde.
Wertpakete
bis 50.000€ Versicherung auf Anfrage möglich.
Auf
Kundenwunsch Zusatzversicherung zugunsten des Auftraggebers und auf
seine Kosten. Transportversicherung eine Warenwertversicherung bis zu
einer Höhe von 100.000,00 € bei Spedition und 40.000 bei
Paket. Die Höher Versicherung ist jederzeit durch die Wertangabe
des Versandgutes mit 2‰ (deutschlandweit) und 3‰
(weltweit)Versicherungssumme von Versandwert gegen Aufpreis möglich.
4.5 Bei der Paketsendung bis 70 Kg
liegt die
Versicherungssumme bei 510,00€ nur gegen Verlust. Die Höher
Versicherung ist jederzeit durch die Wertangabe des Versandgutes
durch eine Zuzahlung von 1,7 % Paketsendung bis zu 10.000€
Versicherungssumme von Versandwert gegen Aufpreis möglich.
Wertpakete können bis 50.000€ Versichert werden, Sonderauftrag
möglich.
Der Weisungen des Absenders/Auftraggebers,
mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann
verbindlich, wenn diese im „Leistungsverzeichnis und Preis“
festgelegter Form für die vom Absender/Auftraggeber gewählte
Versandform angeboten wird.
Bei der Versandart Paketversand
Standard, gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit der der Wahl
einer Weisung(z.B. nicht Stürzen, Hier Oben, Nicht Belasten
usw.).
Der Absender/Auftraggeber wird seine Sendung/en ausreichend
kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keinerlei
Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen darf.
Er wir vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige
Identifikation ermöglicht. Der Absender/Auftraggeber wird die
Sendung/en so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung
geschützt ist und dass auch unseren Logistik-Partner und Dritten
keine Schäden entstehen.
Der Absender/Auftraggeber trägt
die alleinige Verantwortung und das Risiko für Folgen, die aus
einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB -
unzulässigen Versandgütern resultieren. Der
Absender/Auftraggeber stellt IBPC und seine Partner Von jeglichen
Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit Verstößen
gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.
Jede
Flasche ist einzeln verpackt und zusätzlich durch einen Umkarton
geschützt zu versenden. Nur so erfüllen Sie unsere
Transportbedienungen. Werden Flaschen versendet die nicht in
einem PTZ zugelassen Karton versendet werden wird bei einer
Beschädigung ein Transportschadenanspruch wegen unzulässiger
Verpackung durch die Transportversicherung abgelehnt.
5.4
Innenverpackung
Die beste Außenverpackung nützt
nichts, wenn sich deren Inhalt selbst zerstört. Daher sollten
die einzelnen Gegenstände gut gegeneinander gesichert sein.
Druck- und bruchempfindliche Gegenstände sollten nicht an
anderen Inhaltsstücken anliegen. Sie sollten auch nicht
unmittelbar an der Außenwand liegen.
Es müssen immer
innere Hohlräume ausgefüllt werden, um so das Verrutschen
der einzelnen Versandgegenstände zu verhindern. Wenn Sie
Verpackungschips verwenden, rütteln Sie immer nach dem ersten
Füllen etwas an der Sendung, um die sich neu gebildeten
Hohlräume wieder aufzufüllen. Als Polstermaterialien eignen
sich verschiedene Stoffe: Rollenwellpappe, Wellpappe,
Schaumkunststoffe, Luftpolsterfolie Verpackungschips.
Denken
Sie immer daran: eine hochwertige Versandaußenverpackung kann
die fehlende Polsterung leider nicht ersetzen.
5.5 Sicherer
Verschluss
Auch das Verschluss Material muss den Anforderungen
des Transports angemessen sein. Geeignet sind z.B. selbstklebende
Packbänder aus Kunststoff mit einer handelsüblichen Breite
von mindestens 5 cm. Darüber hinaus gibt es auch Nassklebebänder
mit aufgelegtem Verstärkungsfaden oder Verstärkungsgewebe.
Achten Sie darauf das Sie kein Malerkrepp, kein Büroklebeband,
kein Isolierband und keine Papieretiketten zum verkleben verwenden.
Diese Materialien besitzen weder die nötige Reißfestigkeit
noch die benötigte Klebkraft.
5.4 Verpackungsform beim
Paketversand:
Die Außenverpackung muss eine Quaderform
haben und darf nicht über den zulässigen Maßen
liegen: 120x60x60cm!
Die Außenverpackung darf nicht aus
Kunststofffolie oder mit Kunststofffolie eingewickelt sein, sollten
Sendungen mit dieser
Außenverpackung von Ihnen abgeliefert
werden, werden Ihnen 25,0 Euro zzgl. gültiger MwSt. zu den
normalen Versandpreis
berechnet, für die Sperrgut
Beförderung.
Ausgeschlossen von der Annahme durch den
beauftragten Paketdienst bzw. durch die beauftragte Spedition sind
unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter,
verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform,
Kunstgegenstände, Temperaturgeführte Güter,
Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie gefährliche
Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.
5.6 Ebenso sind
vom Transport ausgeschlossen:
Sendungen an Empfänger
in einer Gemeinschaftseinrichtung (Haftanstalten,
Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern, Hotels,
Versicherungsgesellschaften, Werke) können an einer von der
Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragten
befreiend zugestellt werden.
Der Empfänger
des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf
Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden
zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden
sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist
der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen.
Sollten wir
Ihre Paketsendung nicht übergeben können, wird eine
Benachrichtigungskarte im Briefkasten des Empfängers
hinterlassen.
Dass eine Paketsendung bei seiner Poststelle (mit
Ortsangabe) hinterlegt
wurde. Die Sendung wird dort vor Ort 7
Arbeitstage zur Abholung bereit gehalten. Nach dem Ablauf der
Lagerfrist wird die nicht abgeholte Sendung
an den Absender
zurück gesendet.
Vermerkt der Empfänger des
Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich
erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon
auszugehen, dass das Transportgut in ordnungsgemäßem und
unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.
Auch
ist es nicht mehr möglich nach Erteilung (Unterschreiben der
Empfangsbescheinigung) einen Schadenersatzanspruch gegenüber IBPC
geltend zumachen. Da mit der Leistung der Unterschrift eindeutig
die Mangelfrei Anlieferung bestätigt wurde.
6.
Anmeldung, Sperrung, Widerruf und Kündigung
6.1 Anmeldung
IBPC. steht nur juristischen Personen und unbeschränkt
geschäftsfähigen natürlichen Personen mit einem
deutschen Bankkonto offen. Insbesondere Minderjährige dürfen
IBPC nicht nutzen. Um sämtliche Funktionalitäten von
IBPC nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden und
diese AGB im vollen Umfang akzeptieren. Der Nutzer ist verpflichtet
den Lastschrifteneinzug seiner fälligen Versandrechnungen der
IBPC zu erteilen. Sollte dies durch den Nutzer nicht geschehen,
werden 16,00 € zzgl. gültiger MwSt. für jede
Versandrechnung fällig.
.
Jedoch
ist jeder er Nutzer nach der erteilten Kündigung verpflichtet
alle offen Leistungen/Rechnungen bei IBPC und deren Partner zu
begleichen. Erst wenn das Nutzerkonto ausgeglichen ist, wir die
Kündigung wirksam.
7.
Störung bei Abholung
hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des
beauftragten Zeitraumes dem Auftraggeber 25,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
pro Abholversuch, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des
Abholfahrers 25,00 Euro zzgl. 19% MwSt. / Stunde in Rechnung zu
stellen. Nach dreimaligem erfolglosem Abholversuch beim Versender
wird der Beförderungsauftrag seitens IBPC und deren Partner in
jedem Fall storniert und muss einen neuen Auftragerteilen. Die
erfolglosen Abholfahrten gemäß dieser AGB dem Auftraggeber
berechnet.
Der
Versender verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für
den Paketabholdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu
stellen. Ist die Sendung nicht versandfertig bei dem Abholtermin und
muss der Systempartner einen neuen Abholtermin mit dem Versender
ausmachen, so ist IBPC und deren Partner berechtig für den
erneuten Abholtermin 30,00 € zzgl. gültiger MwSt. bei einer
Speditionssendung und 4.- € zzgl. gültiger MwSt. bei einer
Paketsendung zu berechnen.
8.
Haftung
Grundsätzlich
haftet IBPC nicht für Schäden, die entstanden sind aufgrund
ungenügender Verpackung oder ungenügender Kennzeichnung des
Gutes, durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere
Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten
oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung
durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren
Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass IBPC und deren Partner. eine
schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung
von IBPC. scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines
Transportschadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes
liegt. Die Versicherung bezieht sich nur gegen Verlust.
Für
Schäden, unmittelbar wie mittelbar, einschließlich
entgangenem Gewinn, die von IBPC. oder Ihren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung. Für
Störungen der Online-Verbindung, insbesondere für nicht
ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür,
dass der Internetzugang zu IBPC. vorübergehend nicht möglich
ist, haftet IBPC. nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
IBPC.
übernimmt keine Haftung für die tatsächliche
Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes. Eine
Beförderungspflicht besteht vorbehaltlich der Einzelbestätigung
eines Einzelversendungsauftrages nicht.
Für
den Inhalt der Sendung selbst, die von IBPC. zu keinem Zeitpunkt
kontrolliert wird, übernimmt IBPC. keinerlei Haftung. IBPC.
übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte bzw.
mittelbare Schäden, die aus der Inanspruchnahme der
Serviceleistungen resultieren.
Nachdem
IBPC. sich für die Durchführung der Transporte
selbständiger Systempartner/bedient, besteht eine Haftung
grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach nur in soweit,
als die Spediteure entsprechend den ADSp, jeweils neuster Fassung,
und Ihren eigenen AGB IBPC. gegenüber haften.
IBPC haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Dies gilt unabhängig davon, ob IBPC Vor der Annahme der Sendung auf das Risiko eines Schadens hingewiesen wurde, da besondere Risiken vom Absender/Auftraggeber versichert werden können. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. IBPC ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. IBPC Haftet mangels Beförderungsvertrages ferner nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Verbotsgütern.
Die
Haftung von IBPC bei Speditionssendungen, für Güterschäden
ist auf den zwischen Absender/Auftraggeber und Empfänger
auf 5,00 € je angemeldeten Versandgewicht begrenzt. Es
besteht die Möglichkeit bei Abschluss einer zusätzlichen
(kostenpflichtigen) Transportversicherung diesen Versicherungswert zu
erhöhen.
Soweit IBPC Verpackungsempfehlungen erteilt,
bzw. im IBPC Shop Verpackungsmaterial verkauft wird, beziehen
sich diese Empfehlungen auf Transportgüter allgemeiner Art. Je
nach konkreter Beschaffenheit des Transportgutes können andere
oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch den Versender
erforderlich sein.
9. Haftung bei Inanspruchnahme der
Sicherungsleistung
IBPC haftet im Übrigen für
Verlust und Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren
vertraglichen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen bis
maximal 500,00€, es sei den eine Höherversicherung wurde
ausdrücklich vereinbart. Der Ersatz aller darüber
hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener
Gewinn, entgangene Zinsen). Schadenersatzleistungen sind auf
eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die
vollständige und abschließende Regelung aller Schäden
in diesem Zusammenhang darstellt.
Vom
Versicherungsschutz sind insbesondere nicht abgedeckt:
1. Schäden
an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung
Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
2.
Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne Absatz: 5.5
und 5.6 enthalten.
3. Schäden, die durch fehlende oder
mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung
des Schadenfalles vom Absender/Auftraggeber verursacht worden sind.
reiner Quittung\" nicht ohne äußerlich erkennbare
Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.
11.
Schadensanzeige
Die Abwicklung eines Schadensfalles kann nur
erfolgen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige
innerhalb von 5 Tagen bei IBPC eingereicht wird. Dies kann vorab
als E-Mail erfolgen. Nach Eingang einer Schadensmeldung setzt sich
IBPC sofort mit dem Empfänger in Verbindung (per E-Mail oder
telefonisch) und gibt die weitere Vorgehensweise der zu erstellenden
Schadensmeldung bekannt. Der Empfänger hat die von IBPC
gemachten Schadensmeldungsangaben innerhalb von 5 Tagen zu befolgen
und eine Schadensniederschrift vor Ort zu stellen. Ein entstandener
Transportschaden entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht der
Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein Totalverlust der Sendung.
Die Schadensregulierung erfolgt erst wenn die in Anspruch genommen
Versicherung den Transportschaden an IBPC. ausgezahlt hat, bei
Scheckzahlung erfolgt die Auszahlung erst nach ablauft der
Einlösungsfrist von 7 Tagen. Die Bearbeitungszeit eines
Transportschadens kann in einzeln Fällen bis zu 6 Monaten in
Anspruch nehmen.
12. Datenschutz/Datenschutzerklärung
Der jeweilige Nutzer erklärt sich mit Überlassung
seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erteilung eines
Versandauftrages ausdrücklich damit einverstanden, dass seine
personenbezogenen Daten gespeichert, verändert und entsprechend
den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes genutzt werden können
IBPC. garantiert, dass die anfallenden Daten ausschließlich für
den Betrieb notwendigen Zweck gespeichert werden. Die Daten können
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder
gelöscht werden.
13. Haftungsfreizeichnung von IBPC.
Der Kunde verpflichtet sich, IBPC. von jeglichen Ansprüchen
einer dritten Partei freizustellen, die aus der Inanspruchnahme der
Serviceleistungen von IBPC. durch den Kunden resultieren.
14.
Sonstige Bedingungen
IBPC. vernichtet alle Versand- und
Auftragsbeläge nach 60 Tagen. Darüber hinaus bewahrt IBPC.
keine Versand- oder Auftragsdaten auf. Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der
Serviceleistungen von IBPC. resultieren, ist Iserlohn. Maßgebendes
Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme
der Serviceleistung von IBPC ist das Deutsche Recht.
Ansprüche
aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von IBPC. sind
innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der jeweiligen Transaktion
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche - gleich
aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
15. Salvatoresche
Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der
unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahe
kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies
gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.